Faire Törnbedingungen

Bitte nehmen Sie sich einen Augenblick Zeit und lesen Sie unsere fairen Törnbedingungen (AGB). Wenn Sie wollen, können Sie unsere  Törnbedingungen auch als <pdfdoc fileadmin/docs/sundowner-ftb.pdf>PDF-Datei</pdfdoc> herunterladen.

Hier also unser "Kleingedrucktes"...

Ihr Kundengeld ist bei uns mit dem Sicherungsschein abgesichert.

1. Anwendungsbereich 2. Vertragsabschluss und Leistung
3. Risiko 4. Haftungsbeschränkungen
5. Abhilfeverlangen 6. Weitere Kosten
7. Rücktritt vor Reisebeginn 8. Zahlungsbedingungen
9. Preisangaben 10. Verjährung/Abtretung/Aufrechnung
11. Anwendbares Recht / Gerichtsstand 12. Salvatorische Klausel
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergänzen den Vertrag über Mitsegelleistungen (Vertrag) zwischen Sundowner (Anbieter) und dem Kunden. Soweit Dritte aus dem Vertrag Rechte ableiten können, verpflichtet sich der Kunde, diese über etwaige Verhaltenspflichten und Risiken aufzuklären. Teilnehmer bezeichnet im Folgenden Personen, die Mitsegelleistungen in Anspruch nehmen, unabhängig davon, ob diese selbst Vertragspartner des Anbieters sind.
An eine Törnanmeldung ist der Kunde für die Dauer von 7 Werktagen nach Zugang beim Anbieter gebunden. Ein für beide Parteien verbindlicher Vertrag kommt mit dem Zugang der annehmenden Buchungsbestätigung beim Kunden zustande. Der Kunde hat die Buchungsbestätigung umgehend nach Erhalt sorgfältig zu prüfen und ist verpflichtet, Abweichungen der dortigen Leistungsbeschreibung vom Vereinbarungsinhalt unverzüglich dem Anbieter mitzuteilen. Der vom Anbieter geschuldete Leistungsumfang wird durch die Leistungsbeschreibung in der Buchungsbestätigung bestimmt. Soweit nicht ausdrücklich abweichend in der Buchungsbestätigung angegeben, gelten folgende allgemeine Regelungen:

a) Die Buchung von Mitsegelplätzen (Kojen und Kabinen) bezieht sich nicht auf eine bestimmte Yacht oder einen bestimmten Skipper.

b) Die An- und Abreise liegt im Verantwortungsbereich des Kunden. Dies gilt auch, soweit entsprechende Leistungen lediglich im Kundenauftrag vom Anbieter vermittelt werden.

c) Der Anbieter kann sich Dritter als Leistungsträger bedienen, um seine Leistung zu erbringen.

d) Die sich aus der individuellen Gestaltung des Segeltörns durch die Crew ergebenden weiteren Kosten sind nicht im Törnpreis enthalten (siehe Punkt 6).

Am Segeltörn nimmt jeder Teilnehmer auf eigenes Risiko teil. Bei Veranstaltungen, die sportlichen Charakter haben, lassen sich trotz größtmöglicher Sicherheitsvorkehrungen nicht alle Risiken ausschließen. Der Teilnehmer ist voll für sich und seiner Obhut unterstellte Personen, insbesondere minderjährige Kinder, verantwortlich und hat die jeweils erforderlichen oder angeordneten Sicherheitsmaßnahmen selbständig zu treffen. Dies betrifft insbesondere das Anlegen von Sicherungsleinen und Schwimmwesten sowie die sonstige Sicherung an und unter Deck und im Wasser.
Die Haftung des Anbieters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder der Anbieter für einen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die dem Teilnehmer an mitgeführten Gegenständen durch Diebstahl oder Umwelteinwirkungen (z. B. Feuer, Wasser) entstehen. Der Anbieter haftet nicht für das Verhalten anderer Teilnehmer. Angaben und Auskünfte über Leistungen Dritter, insbesondere anderer Reiseanbieter, Transportunternehmen und Versicherungen erfolgen ohne Gewähr.
Dem Anbieter oder seinen Beauftragten vor Ort sind Leistungsmängel unverzüglich und gegebenenfalls unter Setzung einer angemessenen Frist zur Abhilfe anzuzeigen. Unterlässt der Teilnehmer die Anzeige, so kann Minderung für entsprechende Mängel nicht geltend gemacht und der Vertrag aus diesem Grunde auch nicht gekündigt werden.
Die von der individuellen Gestaltung des Segeltörns abhängigen Kosten, wie insbesondere Hafengebühren, Treibstoff, Wasser, Bordverpflegung (inkl. der Verpflegung des Skippers) und andere diesbezügliche Geld- und Sachleistungen tragen die Teilnehmer entsprechend ihrer Anzahl auf der Yacht zu gleichen Teilen. Die Kosten für die Endreinigung der Yacht werden am Ende eines Törns von den Teilnehmern zu gleichen Teilen getragen.
Tritt der Kunde vor Reisebeginn vom Vertrag zurück, so verliert der Anbieter den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Die bloße Nichtinanspruchnahme der Reiseleistungen stellt keinen Rücktritt des Kunden dar. Der Anbieter kann im Rücktrittsfall eine ihm nach der gesetzlichen Regelung gegebenenfalls zustehende, angemessene Entschädigung konkret berechnen (§ 651i Abs. 2 S. 3 BGB) und nachweisen oder nach Maßgabe der folgenden pauschalierten Stornierungssätze geltend machen:
Zeitraum bis TörnbeginnProzentsatz vom Törnpreis
mehr als 4 Monate5 %
4 Monate10 %
2 Monate15 %
1 Monat20 %
2 Wochen30 %
1 Woche50 %
Macht der Anbieter eine Entschädigung in Form eines pauschalierten Stornierungssatzes geltend, so hat der Kunde das Recht, nachzuweisen, dass dem Anbieter ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich niedriger Höhe als die Pauschale entstanden ist.
Soweit der Anbieter gesetzlich verpflichtet ist, für die vertragliche Leistung einen Sicherungsschein auszustellen (§ 651k BGB), werden Zahlungsansprüche frühestens mit Übergabe des Sicherungsscheins an den Kunden, spätestens jedoch mit Beendigung der Reise fällig. Unter diesem Vorbehalt gilt: Nach Vertragsabschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 30% des Törnpreises fällig. Die verbleibende Restzahlung von 70% des Törnpreises wird vier Wochen vor Törnbeginn fällig. Befindet sich der Kunde mit der Zahlung im Verzug, so kann sich der Anbieter nach Setzung einer angemessenen letzten Zahlungsfrist vom Vertrag lösen.
Alle im Prospektmaterial und auf der Internetpräsenz des Anbieters angegebenen Preise gelten vorbehaltlich etwaiger Irrtümer, Änderungen und Druckfehler. Verbindlich sind die in der Buchungsbestätigung angegebenen Preise.
Reisevertragliche Ansprüche des Kunden nach §§ 651c bis 651f BGB verjähren bei Sach- und Vermögensschäden in einem Jahr, beginnend ab dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte. Die Verjährung wird durch schwebende Verhandlung zwischen dem Kunden und dem Anbieter über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände gehemmt. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein. Ansprüche aus unerlaubter Handlung sowie alle Ansprüche auf Ersatz von Körperschäden unterliegen der gesetzlichen Verjährungsfrist. Ansprüchen aus dem Vertrag können nur mit Zustimmung des Anbieters abgetreten werden; der Anbieter darf die Zustimmung nur aus wichtigem Grund verweigern. Eine Aufrechnung gegen Ansprüche des Anbieters ist nur mit rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen möglich.
Auf den Vertrag ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts anzuwenden. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, so ist Bonn ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten. Der Anbieter ist darüber hinaus berechtigt, den Kunden an dessen allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Stand: 5.1.2010

 
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